AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.01.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Talent Turbo (im Folgenden "Dienstleister") und seinen Kunden (im Folgenden "Kunde").
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Dienstleister bestätigt wurden.

2. Leistungsbeschreibung
2.1 Talent Turbo bietet spezialisierte Dienstleistungen an, darunter:
Azubi-Gewinnung:
• Entwicklung von Kampagnen zur Ansprache potenzieller Auszubildender über
verschiedene Kanäle wie Schulen, Jobportale und Social Media.
• Erstellung von Bewerbungsunterlagen (z. B. Stellenanzeigen).
• Beratung und Unterstützung bei Auswahlverfahren.
(Hinweis: Es wird keine Garantie für eine erfolgreiche Gewinnung gegeben.)
Ausbildungsmanagement:
• Strukturierung und Optimierung der gesamten Ausbildungsprozesse.
• Entwicklung von individuellen Ausbildungsplänen und -zeitplänen.
• Schulung von Ausbildern in moderner Betreuung und Feedbackkultur.
• Unterstützung bei der Einführung digitaler Tools für die Ausbildungsverwaltung.
Prozessoptimierung:
• Analyse bestehender Prozesse in der Ausbildung, um Schwachstellen aufzudecken.
• Vorschläge zur Effizienzsteigerung, wie z. B. die Verbesserung der Kommunikation zwischen Azubis und Fachabteilungen.
• Implementierung neuer Methoden und Standards zur Qualitätssicherung.
Weiterbildungen:
• Durchführung von Schulungen in Kernkompetenzen wie Kommunikation, Zeitmanagement und Teamarbeit.
• Workshops für Azubis und Ausbilder zu Themen wie Konfliktmanagement,
Selbstorganisation und Digitalisierung.
• Maßgeschneiderte Programme, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind.
Nachhilfe für Azubis:
• Unterstützung bei schulischen Defiziten durch fachbezogene Nachhilfe.
• Beratung für Azubis bei Prüfungsvorbereitungen oder individuellen Herausforderungen.
Employer Branding:
• Analyse und Verbesserung der Außenwirkung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb.
• Erstellung von Marketingmaterialien, die das Unternehmen für potenzielle Azubis attraktiver machen.
• Beratung bei der Präsenz auf Karrieremessen und in sozialen Netzwerken.
2.2 Der genaue Leistungsumfang wird im Vertrag definiert. Zusatzleistungen können schriftlich vereinbart werden.
2.3 Änderungen und Abweichungen von vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Dienstleisters schriftlich oder elektronisch annimmt.
3.2 Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4.3 Nach 30 Tagen gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
4.4 Der Kunde ist darüber informiert, dass Forderungen, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, an ein refinanzierendes Institut (z. B. Factoring-Unternehmen) abgetreten werden können. Dieses Institut ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die damit verbundenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen sowie Auskünfte bei der SCHUFA Holding AG oder ähnlichen Institutionen einzuholen.
4.5 Zahlungen sind ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten
rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
5.2 Fehlende Informationen oder nachträgliche Änderungen führen zu zusätzlichen Kosten, die der Kunde zu tragen hat.
5.3 Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Dienstleister das Recht vor:
- Deadlines zu verschieben, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt.
- Zusätzliche Kosten für Verzögerungen in Rechnung zu stellen.
- Vertragsleistungen einzustellen, falls wesentliche Mitwirkung ausbleibt.

6. Haftung
6.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
verursacht wurden.
6.2 Ansprüche auf Schadensersatz verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.

7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Es gibt einzelne Projekte, maßgeschneiderte Weiterbildungen oder Monatsvereinbarungen. Die maximale Vertragslaufzeit für Monatsvereinbarungen beträgt 6 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, sofern keine Kündigung 2 Monate vor Ablauf erfolgt.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Geheimhaltung
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt wurden.
8.2 Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Talent Turbo.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt.